Ausführungsplanung Elektro heißt: Anordnungspläne, einpolige Stromlaufpläne, Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung sowie vollständige Prüfprotokolle liegen vor, bevor der Errichter mit dem Bau beginnt. Fehlt eines dieser drei Elemente, ist die Anlage später nicht prüffähig. Rechtlich stützt sich das auf VOB/B § 3, HOAI Leistungsphase 5 und DIN VDE 0100-600. Fordern Sie diese Unterlagen sofort ein, oder schreiben Sie die Abgrenzung im Vertrag fest, bevor der erste Schlitz gebohrt wird.
Kurz gesagt:
- Eine prüffähige Ausführungsplanung beinhaltet Anordnungspläne, Stromlaufpläne, Kurzschlussberechnungen sowie Schnittstellenlisten, um späteren Bau- und Inbetriebnahmeverzögerungen vorzubeugen.
- Die Normen DIN VDE 0100-600 und die Vorgaben der VOB/B sowie HOAI regeln klare Anforderungen an Dokumentation, Prüfprozesse und Leistungsumfang, die strikt einzuhalten sind.
- Schnittstellenkoordination mit Tragwerksplanung, TGA und IT ist entscheidend, um Montageprobleme und Nachbesserungen durch mangelnde Abstimmung zu vermeiden.
- Bei Übergabe und Abnahme sind strukturierte Dokumente, Prüfprotokolle und klare Mängellisten unverzichtbar, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Unklare vertragliche Abgrenzung und unvollständige Dokumentation bei der Ausführungsplanung führen häufig zu teuren Nachträgen und Verzögerungen auf der Baustelle.
Welche Unterlagen gehören in die Ausführungsplanung Elektro?
Fangen wir mit dem Offensichtlichen an, das trotzdem regelmäßig schiefgeht: Ein Anordnungsplan ohne Legende ist kein Anordnungsplan. Er ist ein hübsches Bild. Auf der Baustelle nützt er niemandem, wenn der Elektriker raten muss, welches Symbol welche Dose meint.
Die Ausführungsunterlagen müssen so detailliert sein, dass eine ausführende Firma ohne Rückfragen bauen kann. Das ist der eigentliche Test, den viele Planungen nicht bestehen. Zu den notwendigen Dokumenten zählen Anordnungspläne mit eingetragenen Komponenten, einpolige Stromlaufpläne mit Verbraucherlisten sowie Kurzschluss- und Selektivitätsberechnungen, ergänzt um Schnittstellenlisten für jedes angrenzende Gewerk.
Anordnungs- und Installationspläne brauchen einen konsistenten Maßstab (meist 1:50 oder 1:100), vollständige Eintragung aller Betriebsmittel und eine Legende, die auch in drei Jahren noch verständlich ist, wenn ein anderer Planer nachrüstet. Klingt banal. Ist es nicht, wenn drei verschiedene Zeichner an einem Projekt gearbeitet haben und die Symbolik zwischen Grundriss eins und Grundriss vier wechselt.
Stromlaufpläne liegen einpolig für die Übersicht und dreipolig für kritische Verteilerabschnitte vor. Dazu gehören Verbraucherlisten mit Leistungsangaben und Klemmenpläne, die jede Ader eindeutig einer Funktion zuordnen. Ohne Klemmenplan sucht der Errichter beim Anschluss der Unterverteilung mit dem Multimeter, welches Kabel wohin führt. Das kostet Zeit, die niemand bezahlt bekommt.
Die Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung ist der Teil, an dem sich zeigt, ob die Planung wirklich durchgerechnet oder nur überschlagen wurde. Sie muss Kernergebnisse liefern: maximale und minimale Kurzschlussströme an jedem relevanten Knotenpunkt, den Selektivitätsnachweis zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Schutzorganen, und eine Aussage zur Abschaltzeit nach den einschlägigen Normwerten. Fehlt dieser Nachweis, verzögert sich später die Inbetriebnahme, weil die Prüffirma ihn nachfordert.
Schlitz- und Durchbruchspläne sowie die Leerrohrplanung gehören ebenfalls zur Ausführungsplanung, auch wenn sie oft stiefmütterlich behandelt werden. Sie sind die Schnittstelle zum Rohbau schlechthin, und genau hier entstehen die teuersten Nacharbeiten, wenn niemand rechtzeitig hinschaut.
Schnittstellenlisten dokumentieren jede Übergabe an ein anderes Gewerk: Sicherheitstechnik, IT- und Datentechnik, Maschinenanschlüsse in der Produktion. Ohne diese Listen verschwinden Zuständigkeiten im Nebel, und am Ende zeigt jeder auf den anderen.
Zur Übergabe gehören schließlich Prüfprotokolle, Bedienungsanleitungen und Ersatzteillisten, die dem Betreiber ausgehändigt werden.
| Dokumenttyp | Kernfunktion | Typischer Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Anordnungsplan | Lage und Zuordnung der Betriebsmittel | Vollständigkeit der Legende |
| Einpoliger Stromlaufplan | Übersicht der Versorgungsstruktur | Konsistenz mit Verbraucherliste |
| Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung | Schutzkoordination nachweisen | Selektivität an jedem Verteiler |
| Schlitz- und Durchbruchsplan | Schnittstelle zum Rohbau | Abgleich mit Schalplänen |
| Schnittstellenliste | Zuständigkeit je Gewerk | Unterschrift beider Seiten |
| Prüfprotokoll | Nachweis der Messung | Vollständigkeit nach DIN VDE 0100-600 |
Wer diese sechs Punkte im Werk- und Montageplanungsprozess Elektro sauber abhakt, hat den größten Teil der Prüffähigkeit schon erledigt. Der Rest ist Fleißarbeit.
Was schreiben VOB/B und HOAI für die Ausführungsplanung vor?
Zwei Regelwerke bestimmen, was Sie liefern müssen, und beide werden gern falsch gelesen. Die VOB/B regelt die Vertragspflicht, die HOAI den Leistungsumfang. Wer die beiden vermischt, verhandelt am falschen Punkt.
Nach VOB/B § 3 müssen die für die Ausführung nötigen Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich übergeben werden. Das ist die Pflicht des Auftraggebers beziehungsweise seines Planers. Interessant wird es bei der zweiten Hälfte des Paragrafen: Der Auftragnehmer, also der Errichter, muss die übergebenen Unterlagen auf Unstimmigkeiten prüfen und den Auftraggeber informieren, wenn ihm etwas komisch vorkommt. Das entlastet Sie als Planer nicht. Es verpflichtet beide Seiten zur Sorgfalt, was in der Praxis bedeutet: Wenn Sie schlampige Pläne abgeben, kann sich niemand hinter dieser Prüfpflicht des Errichters verstecken. Schlampig bleibt schlampig.
Die HOAI Anlage 15 beschreibt die Aufgaben der Leistungsphase 5 recht konkret: Erarbeitung der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Fortschreiben der Berechnungen, Anfertigung der Schlitz- und Durchbruchspläne, sowie das Prüfen und Anerkennen von Montage- und Werkstattplänen der ausführenden Firmen. Das letzte Detail wird oft übersehen: LPH 5 verlangt nicht, dass Sie selbst Werkstattpläne im Detail des Herstellers zeichnen. Sie prüfen und erkennen sie an. Das ist ein Unterschied, der bei der Honorarverhandlung viel Geld wert sein kann.
Was LPH 5 nicht automatisch enthält:
- Detaillierte Fertigungszeichnungen für Schaltschrankbauer (das ist Sache des Herstellers, Sie prüfen nur)
- Vollständige BIM-Modellierung in LOD 400, sofern nicht gesondert vereinbart
- Wiederholte Anpassungen der Ausführungsplanung nach Bauherrenwünschen, die über den ursprünglichen Planungsstand hinausgehen
- Erstellung von Montageanweisungen für einzelne Gewerke
Diese Punkte gelten in der Praxis häufig als besondere Leistungen, die zusätzlich honoriert werden. Die praktische Konsequenz für Honorar und Leistungsabgrenzung: Schreiben Sie im Vertrag klar, was zur Grundleistung gehört und was nicht. Ein Satz wie „die Prüfung von Werkstattplänen erfolgt stichprobenartig auf Konformität mit der Ausführungsplanung, nicht als vollständige Fertigungskontrolle“ schützt Sie vor späteren Diskussionen, wenn ein Schaltschrankbauer eine mangelhafte Zeichnung liefert und die Schuld bei Ihnen sucht. Details zur konkreten Abgrenzung der Leistungsphase 5 und zur Honorargestaltung nach HOAI lohnen sich als Nachschlagewerk, bevor Sie den nächsten Vertrag aufsetzen.
Welche Normen muss die Ausführungsplanung erfüllen?
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Eine Ausführungsplanung, die auf dem Papier gut aussieht, aber die Prüfkriterien der einschlägigen Normen ignoriert, verzögert die Inbetriebnahme um Wochen. Das ist keine Übertreibung, das ist Alltag auf deutschen Baustellen.
DIN VDE 0100-600 ist die zentrale Norm für die Erstprüfung elektrischer Anlagen. Sie verlangt eine Besichtigung, Erprobung und Messung, bevor eine Anlage in Betrieb geht. Für die Ausführungsplanung bedeutet das: Sie müssen bereits in der Planung festlegen, wo die Prüfpunkte liegen, welche Messwerte erwartet werden und wie diese dokumentiert werden. Eine Planung, die diese Prüflogik erst der ausführenden Firma überlässt, produziert am Ende lückenhafte Protokolle.
Drei Schritte, die jede prüffähige Planung enthalten sollte:
- Prüfpunkte definieren. Legen Sie fest, an welchen Verteilern und Endstromkreisen Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Abschaltbedingungen gemessen werden müssen.
- Prüfprotokolle vorstrukturieren. Ein Protokoll ohne vorgegebene Felder für Sollwerte führt zu unvollständigen Messberichten, weil der Prüfer improvisieren muss.
- Dokumentationsanforderungen kommunizieren. Legen Sie fest, in welcher Form (digital, Papier, welches Format) die Messprotokolle an den Bauherrn übergeben werden.
Profi-Tipp: Fordern Sie vom Errichter schon bei Auftragsvergabe ein Musterprotokoll an. Wer erst nach der Messung merkt, dass das Protokollformat nicht zur vertraglichen Dokumentationspflicht passt, muss nachträglich Papierberge sortieren. Das kostet mehr Zeit als die fünf Minuten, die das Muster vorab gekostet hätte.
Was offenbart ein mangelhafter Kurzschluss- und Selektivitätsnachweis eigentlich vor Ort? Meistens zeigt sich das erst beim ersten Fehlerfall: Ein Leitungsschutzschalter löst nicht selektiv aus, sondern reißt die gesamte vorgelagerte Sicherung mit. Die Folge ist ein größerer Anlagenteil ohne Strom, obwohl nur ein einzelner Endstromkreis betroffen war. Für ein Bürogebäude ist das ärgerlich. Für eine Produktionshalle mit laufenden Maschinen kann das ein Produktionsausfall im fünfstelligen Bereich sein.

Prüfanweisungen für die Ausführungsplanung nach LPH 5 legen deshalb branchenspezifische Prüfkriterien fest, gerade für Industrieprojekte mit Mittelspannungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder Notstromversorgung. Diese Prüfanweisungen sind kein Selbstzweck aus dem Normendschungel. Sie sind die Vorlage dafür, dass Ihre Planung später ohne Nachbesserung durch die Erstprüfung kommt. Eine eigene Prüfplan-Checkliste hilft, diese Punkte systematisch abzuarbeiten, statt sie bei jedem Projekt neu zu erfinden.
Wie koordinieren Sie Schnittstellen zu Tragwerk, TGA und IT?
Die teuersten Fehler in der Ausführungsplanung Elektrotechnik entstehen selten in der Elektroplanung selbst. Sie entstehen an den Nähten zu anderen Gewerken. Und diese Nähte werden regelmäßig zu spät geprüft.
Ein kritischer Prüfpunkt ist der Abgleich der Schlitz- und Durchbruchsplanung gegen die Schalpläne des Tragwerksplaners. Fehlende Abstimmung führt regelhaft zu Montageproblemen und teuren Nacharbeiten. auf der Baustelle, weil ein tragender Unterzug plötzlich genau dort liegt, wo der Kabelkanal geplant war. Das passiert öfter, als man denkt, gerade bei Nachträgen im Tragwerk, die dem Elektroplaner nicht rechtzeitig kommuniziert werden.
Konkrete Abstimmungspunkte, die Sie nicht überspringen sollten:
- Schlitz- und Durchbruchspläne gegen aktuellen Schalplanstand abgleichen, nicht gegen die ursprüngliche Entwurfsversion
- Maschinenanschlüsse frühzeitig mit dem Maschinenlieferanten klären: Lastabgleich, Anschlussart (fest oder Stecker), erforderliche Freigaben durch den Netzbetreiber bei größeren Lasten
- Adressierungs- und Kennzeichnungskonzepte für Bussysteme (KNX, DALI) und Netzwerkanschlüsse mit der IT-Planung gegenzeichnen lassen, bevor die Verkabelung beginnt
- Freigabelisten führen, in denen jedes Gewerk seine Schnittstelle schriftlich bestätigt
Wie läuft das praktisch ab? Am besten über eine kurze Niederschrift nach jedem Koordinationstermin, unterschrieben von allen Beteiligten. Klingt bürokratisch, spart aber genau die Diskussion, die sonst drei Monate später auf der Baustelle entsteht, wenn keiner mehr weiß, wer welchen Durchbruch freigegeben hat. Ein Leitfaden zur Koordination mit anderen Gewerken zeigt, welche Formate sich für diese Abstimmung in der Praxis bewährt haben.
Was erwartet der Errichter bei Übergabe und Abnahme?
Die formale Übergabe entscheidet oft mehr über den Projekterfolg als die inhaltliche Qualität der Planung. Eine technisch brillante Ausführungsplanung, die in unstrukturierten PDF-Dateien ohne erkennbare Anlagenzuordnung übergeben wird, verursacht auf der Baustelle trotzdem Chaos.
Übergeben Sie strukturiert je Anlage, in deutscher Sprache, und mit einer klaren Versionierung. Das klingt trivial, wird aber überraschend oft ignoriert, wenn unter Zeitdruck „schnell noch die Pläne rausgeschickt“ werden.
Zur Übergabe- und Inbetriebnahmedokumentation gehören:
- Messprotokolle nach DIN VDE 0100-600 mit vollständigen Sollwert- und Istwertangaben
- Errichtererklärung und Konformitätserklärungen für alle relevanten Anlagenteile
- Fotodokumentation kritischer Einbausituationen, besonders bei später nicht mehr zugänglichen Installationen
- Mängellisten mit Fristen zur Behebung, unterschrieben von beiden Seiten
- Prüfbücher für wiederkehrende Prüfungen nach Übergabe
- Betreiberunterweisungen, dokumentiert mit Datum und Teilnehmerliste
Für digitale Übergabeformate hat sich in der Praxis ein strukturiertes PDF-Paket mit klarer Ordnerlogik bewährt, ergänzt um die editierbaren Ursprungsdateien für spätere Anpassungen. Reine Bilddateien ohne Textebene sind für den Betreiber später wertlos, wenn er etwas nachschlagen will. Das gilt besonders bei Gebäuden mit langer Nutzungsdauer, wo der ursprüngliche Planer in zehn Jahren vielleicht nicht mehr erreichbar ist.
Wie grenzen Sie den Leistungsumfang in LPH 5 sauber ab?
Die meisten Nachträge in der Ausführungsplanung entstehen nicht durch böswillige Auftraggeber. Sie entstehen durch unklare Erwartungen, die nie schriftlich fixiert wurden. Auftraggeber haben oft andere Vorstellungen von der Ausführungsplanung als der Planer, gerade wenn sie selbst keine technische Ausbildung haben. Klare vertragliche Abgrenzung reduziert diese Konflikte spürbar.
Gehen Sie in drei Schritten vor, wenn Sie Streit vermeiden wollen:
- Grundleistung und besondere Leistung im Vertrag namentlich trennen. Statt „Ausführungsplanung nach HOAI“ reicht es, konkret zu benennen: „Prüfung und Anerkennung von Werkstattplänen der ausführenden Firmen erfolgt stichprobenartig, eine vollständige Fertigungsprüfung ist besondere Leistung.“
- Änderungen am Planungsstand dokumentieren, sobald sie auftreten. Ein kurzes Änderungsprotokoll mit Datum, Grund und Auswirkung auf Kosten oder Termin verhindert, dass am Bauende niemand mehr nachvollziehen kann, wer welche Anpassung wann verlangt hat.
- Bei unvollständigen Angaben des Auftraggebers schriftlich nachfragen und Fristen setzen. Wenn die Nutzungsanforderungen einer Maschine erst drei Wochen vor Baubeginn kommen, dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Information. Das schützt Sie, falls dadurch die Ausführungsplanung nicht rechtzeitig fertig wird.
Typische Konfliktszenarien: der Bauherr wünscht sich nachträglich zusätzliche Steckdosenkreise, ohne dass dies als Änderung erfasst wird, oder der Generalunternehmer erwartet, dass die Ausführungsplanung bereits Montagedetails enthält, die eigentlich Sache des Errichters sind. Beides lässt sich vermeiden, wenn Sie von Anfang an dokumentieren, statt im Nachhinein zu rekonstruieren.
Praxis-Checkliste für die Baustelle: So arbeitet IET Hamburg
Genug Theorie. Wie sieht das in einem echten Projektalltag aus? Nehmen wir ein Bürogebäude in Hamburg-Altona mit Tiefgarage und einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss, ein typisches Mittelstandsprojekt.
Vor jeder Freigabe der Ausführungsplanung läuft eine Abhakliste:
- Anordnungsplan gegen aktuellen Grundriss geprüft (Stand des Rohbauplaners, nicht der ursprüngliche Entwurf)
- Stromlaufpläne mit Verbraucherliste abgeglichen, Klemmenpläne vollständig
- Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung für alle Verteilerebenen vorhanden
- Messpunkte für die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 markiert
- Prüflisten und Protokollvorlagen an den Errichter übergeben
- Schnittstellenbestätigungen von Tragwerk, TGA und IT vorliegen und unterschrieben
Ein typischer Projekttag bei der Erstellung der Ausführungsplanung beginnt selten am Schreibtisch. Er beginnt oft mit einem Anruf des Rohbauleiters, weil ein Durchbruch im Bestandsplan nicht mehr an der geplanten Stelle möglich ist, weil die Statik das anders vorsieht. Dann heißt es: kurze Abstimmung, neue Position festlegen, Änderung im Plan dokumentieren, Freigabe einholen. Das passiert an einem größeren Projekt mehrfach pro Woche, nicht einmal im Monat.
Bei Sichtbetonflächen etwa ist jede nachträgliche Änderung an einer Leitungsführung praktisch ausgeschlossen. Da wird der Schlitzplan drei Mal gegengeprüft, bevor der erste Beton fließt, weil eine Korrektur danach bedeutet: neuer Sichtbeton, neue Kosten, neuer Termin. Bei Fertigteilen gilt Ähnliches: Die Elektroeinbauteile müssen exakt vor der Fertigung im Werk feststehen, nicht danach.
Ein kritischer Prüfpunkt bleibt die Kontrolle der Schlitz- und Durchbruchsplanung gegen die Schalpläne des Tragwerksplaners. Fehlende Abstimmung an dieser Stelle führt regelhaft zu Montageproblemen und Nacharbeiten. Diese lassen sich mit einer frühzeitigen schriftlichen Klärung fast immer vermeiden.
Profi-Tipp: Bei Maschinenanschlüssen in Gewerbeeinheiten lohnt sich ein zusätzlicher Abstimmungstermin mit dem künftigen Mieter, sobald dessen Maschinenpark feststeht. Wer wartet, bis der Mieter einzieht, plant im Blindflug und muss nachträglich Kabelquerschnitte anpassen.
Für Dateiformate empfiehlt sich DWG mit begleitendem PDF für die Übergabe, ergänzt um eine editierbare Version für spätere Anpassungen durch den Betreiber.
Drei Prioritäten für Planer: Ein kollegialer Kommentar
Wer lange genug Ausführungsplanungen prüft, entwickelt eine gewisse Allergie gegen Perfektionismus am falschen Ende. Die meiste Zeit wird an der Schönheit der Zeichnung verschwendet, während die Schnittstelle zum Tragwerksplaner erst am Tag X geklärt wird. Das ist rückwärts.
Priorität eins: Schnittstellen zuerst. Nicht am Tag X, sondern in der ersten Planungswoche. Wer wartet, bis der Rohbau steht, um mit dem Statiker über Durchbrüche zu sprechen, hat schon verloren. Die günstigste Änderung ist die, die auf Papier passiert, bevor irgendetwas gegossen wurde.
Priorität zwei: Prüffähigkeit vor Perfektion der Zeichnung. Eine Ausführungsplanung, die alle Prüfkriterien nach DIN VDE 0100-600 erfüllt, aber grafisch etwas unrund ist, funktioniert auf der Baustelle. Eine wunderschöne Zeichnung ohne Kurzschlussberechnung funktioniert nicht. Diese Priorisierung wird in der Ausbildung selten so klar vermittelt, wie sie es verdient hätte.
Priorität drei: Dokumentation, die eine fremde Firma versteht. Nicht jedes Projekt wird von derselben Firma ausgeführt, die geplant hat, und nicht jeder Errichter kennt Ihre persönliche Symbolik. Schreiben Sie so, dass ein Elektriker, der Sie nie getroffen hat, allein mit dem Plan arbeiten kann. Das ist der eigentliche Test für gute Ausführungsplanung Elektro, nicht die Ästhetik, nicht die Softwareversion, sondern die Verständlichkeit unter fremden Händen.
Wer diese drei Punkte ernst nimmt, spart sich die meisten der teuren Überraschungen, die sonst erst bei der Inbetriebnahme auftauchen.
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Das Leistungsangebot umfasst die Ausführungsplanung mit Anordnungsplänen, Stromlaufplänen, Kurzschluss- und Selektivitätsberechnungen, Prüfanweisungen sowie die Koordination mit Tragwerk, TGA und IT. Wichtiger als schöne Zeichnungen sind prüffähige Unterlagen, reduzierte Nacharbeiten auf der Baustelle und ein schriftlich dokumentiertes Schnittstellenmanagement. Wer öfter mit Nachträgen wegen unklarer Abgrenzung zu kämpfen hat, findet auf der Leistungsseite Elektroplanung die konkrete Aufteilung nach Leistungsphasen. Sprechen Sie uns an für einen ersten Projekt-Check, bevor die nächste Ausführungsplanung ansteht.
Quellen
- ZVEI – Merkblatt zur VOB-Überarbeitung (Arge Errichter und Planer)
- Ausführungspläne für Elektroanlagen — Elektropraktiker
FAQ
Was gehört alles in eine Ausführungsplanung?
Eine vollständige Ausführungsplanung Elektro enthält Anordnungspläne, einpolige und dreipolige Stromlaufpläne, Kurzschluss- und Selektivitätsberechnungen, Schlitz- und Durchbruchspläne sowie Schnittstellenlisten für angrenzende Gewerke. Ergänzt wird das durch Prüfprotokolle und Übergabedokumente für die Inbetriebnahme.
Wer darf Elektroinstallationen planen?
Die Ausführungsplanung für Elektroinstallationen übernehmen Fachplaner der Elektrotechnik, häufig im Auftrag von Architekten oder Generalplanern nach HOAI Leistungsphase 5. Die tatsächliche Installation führt anschließend ein zugelassener Elektrofachbetrieb aus, der die Pläne auf Unstimmigkeiten prüft, wie es VOB/B § 3 vorsieht.
Was ist eine Ausführungsplanung?
Die Ausführungsplanung ist die Leistungsphase 5 nach HOAI, in der die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu bauausführungsreifen Unterlagen weiterentwickelt wird. Sie enthält alle Details, die ein Errichter braucht, um ohne weitere Rückfragen bauen zu können.
Was gehört zur Ausführungsplanung nach HOAI?
Nach HOAI Anlage 15 gehört dazu die Erarbeitung der Ausführungsplanung auf Basis der Vorplanung, das Fortschreiben von Berechnungen, die Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen sowie das Prüfen und Anerkennen von Montage- und Werkstattplänen ausführender Firmen. Reine Fertigungszeichnungen der Hersteller gehören meist nicht zur Grundleistung, sondern gelten als besondere Leistung.