Fachplanung nach HOAI · Das Regelwerk der Elektroplanung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die verbindliche rechtliche Grundlage für die Vergütung von Planungsleistungen im deutschen Bauwesen. Sie strukturiert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen und schafft damit einen einheitlichen Rahmen, in dem Architekten, Ingenieure und Fachplaner zusammenarbeiten. Für die Elektroplanung sind die Regelungen in § 55 HOAI und Anlage 15 HOAI maßgeblich.

Die neun Leistungsphasen der HOAI

Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung – zu der auch die Elektroplanung zählt – gliedert sich in neun aufeinander aufbauende Leistungsphasen:

  1. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung – Klärung der Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen und Anforderungen
  2. Leistungsphase 2: Vorplanung – Entwicklung eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung
  3. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung – Ausarbeitung des Planungskonzepts mit technischen Details
  4. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung – Erstellung aller behördlich erforderlichen Unterlagen
  5. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung – Detaillierte Ausführungspläne für die Umsetzung auf der Baustelle
  6. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe – Leistungsverzeichnisse, Massenermittlung, Kostenermittlung
  7. Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe – Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung, Vertragsvorbereitung
  8. Leistungsphase 8: ObjektüberwachungBauüberwachung, Dokumentation, Mängelmanagement
  9. Leistungsphase 9: Objektbetreuung – Objektbegehung nach Fertigstellung, Gewährleistungsüberwachung

Anlagengruppen in der Technischen Ausrüstung

Die HOAI unterscheidet in Anlage 15 verschiedene Anlagengruppen innerhalb der Technischen Ausrüstung. Für die Elektroplanung sind folgende Gruppen zentral:

Honorarzonen und anrechenbare Kosten

Die Höhe des Planungshonorars richtet sich nach den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone, in die ein Projekt eingeordnet wird. Die Honorarzone bewertet den Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe anhand von Kriterien wie Anzahl der Funktionsbereiche, Integrationsansprüchen und technischer Komplexität. Die konkreten Honorare sind in den Honorartafeln der HOAI festgelegt.

Bedeutung für Architekten und Generalplaner

Für Architekten und Generalplaner ist die HOAI der zentrale Bezugsrahmen bei der Beauftragung von Fachplanern. Sie definiert klar, welche Grundleistungen ein Fachplaner in welcher Phase erbringt, welche Ergebnisse geliefert werden und wie die Vergütung zu strukturieren ist. IET-Hamburg arbeitet konsequent nach diesem Rahmenwerk – sowohl für Einzel-Leistungsphasen als auch für Gesamtbeauftragungen über alle neun Phasen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die deutsche Verordnung, die Planungsleistungen im Bauwesen strukturiert und die Vergütung dieser Leistungen regelt. Sie unterteilt die Planung in neun Leistungsphasen und definiert für jede Phase konkrete Grundleistungen.

Nach welchem Paragrafen wird die Elektroplanung honoriert?

Die Elektroplanung ist Teil der Technischen Ausrüstung und wird nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 honoriert. Die Honorartafeln in § 56 HOAI legen die konkreten Vergütungen fest.

Was ist eine Anlagengruppe nach HOAI?

Anlagengruppen sind die Kategorien, in die die HOAI die Technische Ausrüstung eines Gebäudes einteilt. Für die Elektroplanung sind vor allem die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) relevant.


Specialist planning under HOAI · The regulatory framework for electrical planning

The Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) is the binding legal basis for the remuneration of planning services in the German construction industry. It structures planning work into nine service phases and creates a common framework for architects, engineers and specialist planners. Electrical planning is governed primarily by § 55 HOAI and Annex 15 HOAI.

The nine HOAI service phases

  1. Phase 1: Basic evaluation – clarification of task, framework conditions and requirements
  2. Phase 2: Preliminary planning – development of a planning concept with rough sizing
  3. Phase 3: Design planning – detailed technical elaboration of the concept
  4. Phase 4: Permit planning – preparation of all documents required by public authorities
  5. Phase 5: Execution planning – detailed execution drawings for on-site implementation
  6. Phase 6: Tender preparation – bills of quantities, cost estimates
  7. Phase 7: Tender support – bid evaluation, award recommendation, contract preparation
  8. Phase 8: Site supervision – construction supervision, documentation, defect management
  9. Phase 9: Aftercare – post-completion site visits, warranty monitoring

Frequently asked questions

What is HOAI?

The Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) is the German regulation that structures planning services in construction and governs their remuneration. It divides planning into nine service phases and defines specific basic services for each phase.

Under which paragraph is electrical planning remunerated?

Electrical planning is part of the technical building services and is remunerated under § 55 HOAI in conjunction with Annex 15. The fee tables in § 56 HOAI set out the specific compensation.

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