Kernelemente auf einen Blick:
- Normrahmen: DIN VDE 0100-712 (Elektroinstallation), VDE-AR-E 2100-712 (DC-Sicherheit/Feuerwehr), DIN EN 13501-5 (Brandverhalten Bedachung), TAB/VDE-AR-N 4100 (Netzanschluss)
- Leistungsumfang: Grundlagenermittlung (LPH 1) bis Dokumentation (LPH 9) nach HOAI Anlage 15, Anlagengruppe 4
- Verantwortlichkeiten: Fachplaner liefert Einlinienplan, Schutzkonzept, Prüfprotokolle; BS-SV prüft Brandschutzkonzept; Netzbetreiber genehmigt Netzanschluss
- Brandschutz: PV-Anlagen gelten als bauliche Anlagen; Landesbauordnung und DIN EN 13501-5 greifen ab Planung
- Dokumentation: Übersichtsplan nach VDE-AR-E 2100-712 für Einsatzkräfte ist Pflicht
Profi-Tipp: Einen Übersichtsplan nach VDE-AR-E 2100-712 mit Lage der DC-Leitungen, Abschalteinrichtungen und Anlagenkomponenten bereits in LPH 5 festlegen — das rettet Einsatzkräften im Ernstfall wertvolle Zeit.
Was muss vor Projektstart geprüft werden?
Wer diese Punkte erst in LPH 5 klärt, zahlt doppelt. Vor dem Kick-off gehören folgende Entscheide auf den Tisch:
Projektgrundlagen:
- Dachlast und Gebäudeklasse klären (Aufdach oder BIPV?)
- Brandschutzanforderungen nach Landesbauordnung prüfen
- Bei BIPV: Verwendbarkeitsnachweis (abZ/aBG oder ZiE/vBG) frühzeitig anstoßen, da CE-Kennzeichnung allein nicht ausreicht
Normen und Nachweise:
- DIN VDE 0100-712 und VDE-AR-E 2100-712 als Planungsgrundlage bestätigen
- Prüfzeugnisse für Module (Schutzklasse II, DIN EN 50618 für Leitungen) anfordern
- Brandverhaltensklasse der Module nach DIN EN 13501-1 prüfen
Netzkoordination:
- Netzbetreiber frühzeitig kontaktieren: Leistung, Messkonzept, Zählerplatzanforderung abstimmen
- TAB/VDE-AR-N 4100 des zuständigen Netzbetreibers beschaffen
- Voranmeldung und Inbetriebnahmeprozess klären
Profi-Tipp: Den Fragenkatalog an den Netzbetreiber schon in der Vorplanung (LPH 2) absenden. Wer wartet, bis LPH 5 abgeschlossen ist, riskiert 4–12 Wochen Verzögerung durch Rückmeldeprozesse.

Wie verteilen sich HOAI-Leistungsphasen bei der PV-Elektroplanung?
PV-Anlagen fallen in der HOAI Anlage 15 unter Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), typischerweise Honorarzone II. Die Leistungsphasen verteilen sich wie folgt:
| Leistungsphase | Hauptaufgaben Fachplaner | Honoraranteil (ca.) |
|---|---|---|
| LPH 1 Grundlagenermittlung | Randbedingungen klären, Netzabstimmung vorbereiten | gering |
| LPH 2 Vorplanung | Lastannahmen, Standortanalyse, Prinzipschaltbild | moderat |
| LPH 3 Entwurfsplanung | Einlinienplan, String-Konzept, Kostenberechnung | ca. 17 % |
| LPH 5 Ausführungsplanung | Ausschreibungstexte, Kabel-/Leitungslisten, Schlitzpläne | moderat |
| LPH 6/7 Vergabe | Ausschreibung, Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung | gering |
| LPH 8 Bauüberwachung | Abnahme, Mängelprotokoll, Prüfprotokolle | ca. 35 % |
| LPH 9 Dokumentation | Revisionsunterlagen, Wartungshinweise | gering |

Der Honoraranteil von ca. 35 % für LPH 8 zeigt, wie viel Planungsverantwortung in der Bauüberwachung steckt. Für LPH 3 beträgt der Honoraranteil ca. 17 % nach HOAI Anlage 15. Wer diese Phase an den Installateur delegiert, spart scheinbar Honorar, kauft sich aber Nachtragsrisiken ein. Mehr zu den Leistungsphasen nach HOAI und ihrer praktischen Umsetzung.
Welche technischen Kernelemente muss die Elektroplanung abdecken?
Die Systemgrenze beginnt am Modul und endet am Netzanschlusspunkt. Jeder Abschnitt hat eigene Planungsanforderungen.
DC-Seite und Schutzmaßnahmen:
- PV-Module mindestens Schutzklasse II gemäß DIN VDE 0100-712; verstärkte Isolierung oder SELV/PELV als Schutzprinzip auf DC-Seite
- Stringverschaltung und zulässige Leitungslängen nach VDE berechnen; Leitungstyp DIN EN 50618 (Solarkabel) verwenden
- Kennzeichnung und Leitungsführung nach VDE-AR-E 2100-712; risikominimierte Führung möglichst außerhalb des Gebäudes
Wechselrichter und Netzverträglichkeit:
- Netzverträglichkeitsprüfung: Flicker, Oberschwingungen, Wirkleistungs- und Blindleistungsregelung
- Kommunikationsschnittstellen (z. B. Modbus) für Einspeisemanagement und Lastmanagement festlegen
- Fernüberwachung und Anbindung an Gebäudeleitsystem in der Ausführungsplanung verankern
Überspannungs- und Blitzschutz:
- Entscheidung über Blitzschutzsystem nach DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 und DIN VDE 0100-443
- Überspannungsschutzgeräte (SPD) auf DC- und AC-Seite koordinieren
Erdung und Potentialausgleich:
- PE/N-Konzept für das Gesamtsystem festlegen; Anschlusskonzepte für Unterkonstruktion und Modulrahmen
| Planungsbereich | Norm/Regelwerk | Verantwortlich |
|---|---|---|
| DC-Sicherheit, Schutzklasse | DIN VDE 0100-712 | Fachplaner Elektro |
| Leitungstypen | DIN EN 50618 | Fachplaner Elektro |
| Feuerwehrfreischaltung | VDE-AR-E 2100-712 | Fachplaner + BS-SV |
| Blitz-/Überspannungsschutz | DIN EN 62305, VDE 0100-443 | Fachplaner + BS-SV |
| Netzanschluss, Messkonzept | TAB/VDE-AR-N 4100 | Fachplaner + Netzbetreiber |
Profi-Tipp: Stringlängen und Leitungsführung früh simulieren. Wer das erst auf der Baustelle korrigiert, zahlt Mehraufwand für Kabelkanäle und Nacharbeiten.
Was muss der Fachplaner beim Brandschutz liefern?
PV-Anlagen sind bauliche Anlagen. Die Landesbauordnung greift, und der Fachplaner trägt Mitverantwortung für den Brandschutznachweis.
- Harte Bedachung: Nachweis des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-5 (Flugfeuer und strahlende Wärme); Mindestanforderung normalentflammbar (Baustoffklasse B2 / Klasse E-d2) nach MBO §26
- BIPV-Spezifika: CE-Kennzeichnung reicht nicht. Für gebäudeintegrierte Module sind häufig abZ/aBG oder ZiE/vBG erforderlich, da CE keine Angaben zu mechanischer Festigkeit und Brandschutz als Bauprodukt liefert
- Leitungsführung: Brandabschnitte nur mit feuerhemmenden Kabelführungen überbrücken; ungeschützte Führungen über Brandabschnitte sind unzulässig (MBO §28, §30)
- Feuerwehrfreischaltung: DC-Trennschalter mit Fernauslösung nach VDE-AR-E 2100-712 als praktikable Maßnahme bei integrierten Systemen; Kennzeichnung nach Feuerwehr-Merkblatt
- Übersichtsplan: Lage der DC-Leitungen, Abschalteinrichtungen und Anlagenkomponenten für Einsatzkräfte dokumentieren
Wer die Dachintegration und bauliche Anforderungen frühzeitig mit dem Dachdecker abstimmt, vermeidet Konflikte zwischen Unterkonstruktion und Brandschutzanforderungen.
Profi-Tipp: Brandschutzkonzept gemeinsam mit BS-SV und Architekt in LPH 3 bis 4 finalisieren. Wer das auf LPH 5 verschiebt, riskiert Planungsänderungen, die Ausschreibungstexte und Kosten treffen.
Welche Unterlagen sind für Genehmigung und Inbetriebnahme nötig?
| Dokumenttyp | Verantwortlich | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Einlinienplan (Single-Line) | Fachplaner Elektro | LPH 3/5 |
| Kabel- und Leitungslisten | Fachplaner Elektro | LPH 5 |
| Übersichtsplan Feuerwehr (VDE-AR-E 2100-712) | Fachplaner + BS-SV | LPH 5/8 |
| Prüfprotokoll DIN EN IEC 62446 | Ausführender/Fachplaner | Inbetriebnahme |
| Anmeldung Netzbetreiber (TAB/VDE-AR-N 4100) | Fachplaner | LPH 4/5 |
| Fertigstellungsmeldung VDE-AR-N 4100 | Ausführender | Inbetriebnahme |
| Errichterbestätigung | Ausführender | Abnahme |
Monitoring und Kommunikation gehören in die Ausführungsplanung: Modbus-Schnittstellen für Wechselrichter, Anforderungen an Fernüberwachung und Anbindung an Gebäudeleitsysteme müssen in der Leistungsbeschreibung stehen, nicht als Nachtragsposition auftauchen.
Wie sieht der typische Zeitplan aus, und was treibt die Kosten?
Ein realistischer Ablauf für ein gewerbliches PV-Projekt:
Vorplanung (LPH 1–2): 4–8 Wochen, abhängig von Netzbetreiber-Rückmeldung. Kritischer Pfad: TAB-Abklärung und erste Netzanfrage.
Entwurf bis Ausführungsplanung (LPH 3–5): 6–10 Wochen. Bei BIPV: Puffer für abZ/aBG-Bearbeitung einplanen, da Verfahren mehrere Monate dauern können.
Ausschreibung und Vergabe (LPH 6–7): 4–6 Wochen.
Montage und Inbetriebnahme: Materiallieferzeiten für Wechselrichter und Einspeisesteuerung können aktuell 8–16 Wochen betragen.
Hauptkostentreiber:
- Netzanschlusskosten (hoch): Hausanschlusskasten-Erweiterung, Zählerschrank, Messkonzept
- Wechselrichter und Einspeisesteuerung (hoch): Lieferzeiten und Systemintegration
- Brandschutzmaßnahmen (mittel): Schottungen, DC-Trennschalter, Kabelkanäle
- Statische Dachnachweise (mittel): besonders bei Bestandsgebäuden
- BIPV-Verwendbarkeitsnachweise (hoch bei Bedarf): Gutachten und Prüfstellenkosten
Welche Planungsfehler verzögern PV-Projekte am häufigsten?
- Netzanschluss zu spät beantragt: Führt zu teuren Umbauten am Hausanschlusskasten und falscher Zählerplatzplanung. Frühe Netzbetreiber-Abstimmung reduziert Umplanungsaufwand erheblich.
- Brandschutz als Anhängsel behandelt: Nachrüstungen in LPH 6 oder 7 kosten ein Vielfaches der Planungskosten in LPH 3.
- CE-Kennzeichnung mit Verwendbarkeitsnachweis verwechselt: Bei BIPV-Einsatz fehlt dann der bauaufsichtliche Nachweis, was Abnahmen blockiert.
- Unklare Verantwortlichkeiten in LPH 8: Wenn Bauüberwachung de facto beim Installateur liegt, fehlen Abnahmeprotokolle und Mängeldokumentation.
- Fehlender Übersichtsplan für Feuerwehr: Wird bei Abnahme durch Bauaufsicht oder Versicherer gefordert.
Profi-Tipp: Rote Flagge: keine schriftliche Anschlusszusage des Netzbetreibers vor Ausführungsfreigabe. Ohne dieses Dokument keine Freigabe für Montage.
Wie setzt IET-Hamburg GmbH die PV-Elektroplanung um?
IET-Hamburg GmbH arbeitet nach einem strukturierten LPH-Modell, das Netzkoordination und Brandschutz-Review von Anfang an integriert. Kein Projekt startet ohne TAB-Abklärung und Abstimmung mit dem BS-SV in LPH 3.
Konkrete Leistungen:
- Einlinienpläne und Strangschemata ab LPH 3
- Ausschreibungstexte für Wechselrichter, Schutzeinrichtungen und Monitoring
- Übersichtsplan Feuerwehr nach VDE-AR-E 2100-712
- Prüfprotokolle nach DIN EN IEC 62446
- Übergabe- und Wartungspaket für Betreiber
Ein typisches Szenario: Dachsanierung mit nachträglicher BIPV-Integration. IET-Hamburg GmbH klärt in LPH 2 den Verwendbarkeitsnachweis-Bedarf, koordiniert in LPH 3 die Brandschutzmatrix mit BS-SV und Architekt und liefert in LPH 5 ausführungsreife Unterlagen inklusive Schlitzplänen. Die Bauüberwachung in LPH 8 schließt mit vollständiger Abnahmedokumentation ab.
Profi-Tipp: Vertragsklausel für Netzkoordination und Prüf-Deadlines direkt in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Wer das dem Auftragnehmer überlässt, verliert Kontrolle über den kritischen Pfad.
Die Elektroplanung einer PV-Anlage erfordert normkonforme Systemplanung nach DIN VDE 0100-712, klare HOAI-Leistungsphasenverteilung und frühzeitige Koordination mit Netzbetreiber und Brandschutz-Sachverständigem.
| Thema | Details |
|---|---|
| Zentrale Norm | DIN VDE 0100-712 regelt die gesamte elektrische Systemgrenze vom Modul bis zum Netzanschlusspunkt. |
| HOAI LPH 8 Gewicht | Bauüberwachung macht ca. 35 % des Honorars aus; LPH 3 ca. 17 % nach HOAI Anlage 15; Delegation an Installateur erzeugt Nachtragsrisiken. |
| BIPV-Verwendbarkeit | CE-Kennzeichnung reicht nicht; abZ/aBG oder ZiE/vBG frühzeitig in LPH 2 klären. |
| Netzkoordination | TAB-Anfrage in LPH 2 stellen; Netzbetreiber-Antwortzeiten von 4–12 Wochen einplanen. |
| IET-Hamburg GmbH | Übernimmt strukturierte LPH-Abdeckung von Grundlagenermittlung bis Abnahmedokumentation für PV-Projekte. |
Warum Brandschutz und LPH 8 nicht delegierbar sind
Die Praxis zeigt ein wiederkehrendes Muster: Auftraggeber sparen am Fachplaner-Honorar für LPH 8 und wundern sich dann über fehlende Abnahmeprotokolle, offene Mängel und Versicherungsprobleme. Das ist kein Zufall.
Brandschutzentscheidungen bei PV-Anlagen betreffen nicht nur Normen, sondern konkrete Sicherheit: Einsatzkräfte, die im Brandfall auf einen Übersichtsplan angewiesen sind, der nicht existiert, oder einen DC-Trennschalter, der nicht funktioniert. Diese Verantwortung lässt sich nicht per Vertrag an den Installateur weitergeben. Der Fachplaner trägt sie, ob er will oder nicht.
LPH 8 ist der Moment, in dem Planung auf Realität trifft. Wer dort nicht präsent ist, merkt Abweichungen erst bei der Abnahme oder schlimmer: beim ersten Schaden. Die 35 % Honoraranteil für Bauüberwachung sind kein Luxus, sondern Risikoabsicherung.
IET-Hamburg GmbH: Elektroplanung für PV-Projekte anfragen
Wer als Architekt oder Generalplaner eine PV-Anlage plant, bekommt bei IET-Hamburg GmbH einen Fachplaner, der von der Grundlagenermittlung bis zur Abnahmedokumentation durchgehend verantwortlich bleibt. Kein Übergabechaos zwischen Planungsphasen, keine ungeklärten Schnittstellen zum Netzbetreiber.

Das Leistungspaket umfasst Einlinienpläne, Ausschreibungstexte, Brandschutz-Koordination mit BS-SV, Übersichtsplan für die Feuerwehr und vollständige Bauüberwachung nach LPH 8. Projekte in Hamburg und Norddeutschland werden direkt betreut. Sprechen Sie uns an: Auf der Elektroplanung-Leistungsseite können Sie einen Projekt-Check anfragen und erhalten eine erste Einschätzung zu Leistungsumfang und Zeitplan.
Wichtige Normen und weiterführende Quellen
- DIN VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen, PV-Stromversorgungssysteme
- VDE-AR-E 2100-712: DC-Sicherheit und Feuerwehrfreischaltung
- DIN EN 13501-5: Brandverhalten von Baustoffen, Bedachungen
- TAB/VDE-AR-N 4100: Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (BDEW)
- DIN EN 62305-3 Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Systeme
- DIN EN 50618: Leitungen für Photovoltaik-Systeme
- Allianz BIPV: Technische Baubestimmungen: Verwendbarkeitsnachweise für BIPV-Module
- Allianz BIPV: Checkliste Brandsicherheit: Planungs- und Ausführungshinweise für BIPV
- HOAI Anlage 15: Leistungsphasen und Honorarverteilung Technische Ausrüstung
FAQ
Was regelt DIN VDE 0100-712 für PV-Anlagen?
DIN VDE 0100-712 ist die zentrale Installationsnorm für PV-Stromversorgungssysteme und regelt Schutzmaßnahmen, Betriebsmittelauswahl und Prüfpflichten von der DC-Seite bis zum Netzanschlusspunkt.
Welchen Honoraranteil hat die Bauüberwachung (LPH 8) nach HOAI?
Nach HOAI Anlage 15 entfällt auf LPH 8 (Bauüberwachung) ein hoher Anteil des Gesamthonorars, was den hohen Verantwortungsanteil dieser Phase widerspiegelt.
Reicht die CE-Kennzeichnung für BIPV-Module als Verwendbarkeitsnachweis?
Nein. CE-Kennzeichnung liefert keine Angaben zu mechanischer Festigkeit und Brandschutz als Bauprodukt; für BIPV sind häufig zusätzliche Nachweise wie abZ/aBG oder ZiE/vBG erforderlich.
Wann muss der Netzbetreiber in die PV-Planung einbezogen werden?
So früh wie möglich, spätestens in LPH 2. Die TAB des Netzbetreibers bestimmt Zählerplatz, Messkonzept und Inbetriebnahmeprozess; Antwortzeiten von 4–12 Wochen sind einzuplanen.
Was liefert IET-Hamburg GmbH bei der Elektroplanung für PV-Anlagen?
IET-Hamburg GmbH übernimmt die vollständige Fachplanung nach HOAI Anlage 15, von Einlinienplänen und Ausschreibungstexten über Brandschutz-Koordination bis zur Abnahmedokumentation in LPH 8.