Was regelt die HOAI für die Fachplanung in der Elektrotechnik?
Die HOAI beschreibt für die Technische Ausrüstung, zu der die Elektrotechnik als Fachbereich gehört, neun Leistungsphasen gemäß Anlage 15. Jede Phase hat ein eigenes Leistungsbild und einen definierten Anteil am Gesamthonorar. Elektrotechnische Fachplaner arbeiten über alle neun Leistungsphasen hinweg, von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Objektbetreuung nach Abnahme.

Die neun Leistungsphasen im Überblick
| Leistungsphase | Bezeichnung | Typische elektrotechnische Leistungen |
|---|---|---|
| LPH 1 | Grundlagenermittlung | Bedarfsklärung, Rahmenbedingungen, Anlagenkonzept |
| LPH 2 | Vorplanung | Kostenschätzung nach DIN 276, Systemauswahl |
| LPH 3 | Entwurfsplanung | Systemintegration, Kostenberechnung |
| LPH 4 | Genehmigungsplanung | Behördenunterlagen, Nachweise |
| LPH 5 | Ausführungsplanung | Detailpläne, ausführungsreife Unterlagen |
| LPH 6 | Vorbereitung der Vergabe | Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung |
| LPH 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung |
| LPH 8 | Objektüberwachung | Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Abnahme |
| LPH 9 | Objektbetreuung | Mängelmanagement, Dokumentation |

Die Gewichtung der Phasen ist nicht gleichmäßig verteilt. LPH 8, die Objektüberwachung, kann bis zu 35 % des Honorars ausmachen. Das ist ein Wert, den viele Auftraggeber unterschätzen, und der in der Praxis regelmäßig zu Diskussionen führt.
Besonders LPH 6 und LPH 8 sind im elektrotechnischen Bereich aufwändig. In LPH 6 erstellt der Fachplaner vollständige Leistungsverzeichnisse für alle elektrotechnischen Gewerke, von der Starkstromanlage bis zur Gebäudeautomation. In LPH 8 überwacht er die Ausführung auf der Baustelle, prüft Mängelberichte und koordiniert die Abnahmen. Wer diese beiden Phasen im Vertrag zu knapp bewertet, hat ein Problem.
Wie berechnet sich das Honorar für die Elektrofachplanung nach HOAI?
Das Honorar für Fachplaner berechnet sich seit 2021 auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und der vereinbarten Leistungsphasen, wobei die HOAI-Honorartafeln unverbindlich sind. Unverbindlich heißt aber nicht irrelevant. Die Tafeln gelten als Branchenstandard und werden von den meisten Auftraggebern als Orientierung genutzt.
Die drei Hauptfaktoren im Einzelnen:
- Anrechenbare Kosten nach DIN 276: Die Basis der Honorarermittlung. Nicht alle Baukosten fließen ein, sondern nur die für die jeweilige Fachplanung relevanten Kostengruppen. Bei der Elektrotechnik sind das vor allem die Kostengruppen 440 (Starkstromanlagen), 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 480 (Gebäudeautomation).
- Honorarzone I bis V: Sie beschreibt den Schwierigkeitsgrad des Bauwerks. Ein einfaches Lagergebäude liegt in Zone I oder II, ein Krankenhaus oder Rechenzentrum in Zone IV oder V. Die Zone hat erheblichen Einfluss auf das Honorar.
- Vereinbarte Leistungsphasen: Nur die vertraglich vereinbarten Phasen werden vergütet. Wer LPH 9 nicht vereinbart, bekommt sie auch nicht bezahlt, selbst wenn er die Leistung erbringt.
Nach dem EuGH-Urteil von 2019 und der HOAI-Novelle 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr bindend. Honorare sind frei verhandelbar. In der Praxis orientieren sich die meisten Verträge dennoch an den Tafeln, weil sie eine nachvollziehbare Grundlage bieten.
Profi-Tipp: Vereinbaren Sie im Vertrag ausdrücklich, welche Leistungsphasen beauftragt sind und welche Honorarzone gilt. Ein Vertrag, der nur „HOAI-konform“ sagt, ohne diese Parameter zu nennen, ist im Streitfall wertlos.
Änderungen im Projektumfang nach der Vorplanung müssen vertraglich angepasst und Honorare entsprechend neu berechnet werden. Das klingt selbstverständlich, wird aber in der Praxis regelmäßig vergessen. Wer nach einer Umplanung einfach weitermacht, ohne den Vertrag anzupassen, riskiert, die Mehrleistung nicht vergütet zu bekommen.
Welche Herausforderungen gibt es in der Praxis der Elektroplanung?
Die Theorie der HOAI ist klar. Die Praxis sieht oft anders aus. Hier sind die häufigsten Probleme und wie man damit umgeht:
- Unterschätzung der Objektüberwachung (LPH 8): Die Objektüberwachung ist maßgeblich für Mängelvermeidung und Zeitplanung. Trotzdem wird sie im Angebot oft zu niedrig angesetzt, weil der Aufwand schwer vorherzusagen ist. Kalkulieren Sie LPH 8 realistisch, auf Basis der tatsächlichen Bauzeit und der Anzahl der Gewerke.
- Fehlende Vertragsanpassung bei Planungsänderungen: Wenn der Auftraggeber nach der Entwurfsplanung das Konzept ändert, entsteht neuer Planungsaufwand. Das Honorar wird getrennt für Leistungen vor und nach der Änderungsanordnung berechnet. Wer das nicht schriftlich festhält, verliert Geld.
- Lückenhafte Dokumentation: Angebotsprüfung, Bautagebücher, Abnahmeprotokolle. All das gehört zur normgerechten Dokumentation in LPH 7 und LPH 8. Fehlende Unterlagen können im Gewährleistungsfall zum Problem werden.
- Schlechte Schnittstellenkoordination: Elektrotechnik berührt fast alle anderen Gewerke. Wer die Abstimmung mit dem Heizungs- und Sanitärplaner, dem Architekten und dem Generalunternehmer nicht aktiv steuert, baut Konflikte auf der Baustelle vor.
Profi-Tipp: Führen Sie ein Planungsänderungsprotokoll von Anfang an. Jede Änderung, die der Auftraggeber anordnet, gehört schriftlich festgehalten, mit Datum, Beschreibung und Auswirkung auf Kosten und Zeitplan. Das schützt Sie und schafft Transparenz.
Gerade in Hamburg, wo viele Projekte unter Zeitdruck stehen und Bauherren oft mehrere Gewerke parallel koordinieren, ist eine klare Kommunikationsstruktur kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.
Was unterscheidet Grundleistungen von Besonderen Leistungen?
Die HOAI beschreibt Grundleistungen als Standardaufgaben, die zum normalen Leistungsbild gehören und mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus und müssen separat vereinbart und extra honoriert werden.
| Kriterium | Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|---|
| Definition | Standardaufgaben gemäß HOAI-Leistungsbild | Zusatzleistungen außerhalb des Standardbilds |
| Honorierung | Im vereinbarten Honorar enthalten | Separat zu vereinbaren und zu vergüten |
| Beispiele Elektrotechnik | Leistungsverzeichnisse, Bauüberwachung, Kostenschätzung | BIM-Planung, komplexe Schnittstellenkoordination, Inbetriebnahmemanagement |
| Vertragsregelung | Automatisch Teil des Leistungsbilds | Explizite Vereinbarung erforderlich |
| Risiko bei Fehlen | Keines, da Standardleistung | Rechtliches und finanzielles Risiko für den Planer |
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen spezifischer Vereinbarungen zu Besonderen Leistungen, was rechtliche und finanzielle Risiken erhöht. Ein konkretes Beispiel: BIM-Planung ist in vielen Hamburger Großprojekten heute Standard. Trotzdem ist sie keine Grundleistung nach HOAI. Wer BIM liefert, ohne es vertraglich zu regeln, erbringt eine Leistung, die er möglicherweise nicht vergütet bekommt.
Besondere Leistungen können das Gesamthonorar erheblich beeinflussen. Inbetriebnahmemanagement für eine komplexe Gebäudeautomationsanlage oder die Koordination von Schnittstellen zwischen Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sind Leistungen, die Zeit und Fachwissen kosten. Sie gehören in den Vertrag, klar beschrieben und mit einem eigenen Honoraransatz.
Die HOAI bietet weiterhin eine bewährte Struktur für Planung, Umsetzung und Abrechnung, auch wenn sie seit 2021 nicht mehr verpflichtend ist. Wer sie als Orientierungsrahmen nutzt und die Besonderheiten seines Projekts sauber vertraglich regelt, ist gut aufgestellt.
Die Fachplanung Elektrotechnik nach HOAI erfordert eine klare Vertragsstruktur, realistische Honorarermittlung und konsequente Dokumentation über alle neun Leistungsphasen hinweg.
| Thema | Details |
|---|---|
| Honorarermittlung | Anrechenbare Kosten nach DIN 276, Honorarzone und vereinbarte Leistungsphasen bestimmen das Honorar. |
| Gewichtung LPH 8 | Die Objektüberwachung kann bis zu 35 % des Gesamthonorars ausmachen und wird oft unterschätzt. |
| Vertragsklarheit | Besondere Leistungen wie BIM müssen explizit vereinbart werden, sonst besteht kein Vergütungsanspruch. |
| Projektänderungen | Jede Änderung im Projektumfang erfordert eine schriftliche Vertragsanpassung und neue Honorarberechnung. |
| HOAI als Standard | Die HOAI gilt trotz fehlender Verbindlichkeit seit 2021 als Branchenstandard für Struktur und Abrechnung. |
Warum ich die Vertragsphase für unterschätzt halte
Von Marco Beuchling
Nach Jahren in der elektrotechnischen Fachplanung habe ich eine klare Meinung: Die meisten Probleme auf der Baustelle entstehen nicht wegen schlechter Technik. Sie entstehen wegen schlechter Verträge.
Ich habe Projekte erlebt, bei denen LPH 8 mit einem Pauschalbetrag abgegolten wurde, der für ein Einfamilienhaus gereicht hätte, aber für ein Bürogebäude mit 12 Gewerken schlicht nicht auskömmlich war. Der Planer hat trotzdem geliefert, weil er seinen Ruf nicht riskieren wollte. Das Ergebnis war ein gutes Projekt und ein schlechtes Geschäft.
Die aktive Anpassung der Honorarberechnung bei Projektänderungen gehört zum Basishandwerk für jeden Fachplaner. Wer das nicht macht, arbeitet irgendwann für umsonst. Und das ist kein Einzelfall, das ist ein Systemproblem in der Branche.
Was ich empfehle: Verhandeln Sie Honorare aktiv. Erklären Sie dem Auftraggeber, was LPH 8 konkret bedeutet, nämlich wöchentliche Baubegehungen, Protokolle, Mängelrügen, Koordination mit dem Generalunternehmer. Wer das versteht, akzeptiert auch einen realistischen Honoraransatz. Und wer es nicht versteht, ist vielleicht nicht der richtige Auftraggeber.
Die HOAI ist kein Korsett. Sie ist ein Werkzeug. Wer sie kennt, kann damit verhandeln, strukturieren und absichern. Wer sie ignoriert, verliert.
— Marco Beuchling
IET-Hamburg GmbH als Partner für Elektroplanung nach HOAI
IET-Hamburg GmbH begleitet Fachplaner und Ingenieure durch alle neun HOAI-Leistungsphasen, von der ersten Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach Abnahme. Der Fokus liegt auf klarer Planung, transparenter Kommunikation und verlässlichen Ergebnissen, die im Budget und Zeitplan bleiben.

Ob Sie Unterstützung bei der Ausführungsplanung benötigen oder die Objektüberwachung für ein komplexes Hamburger Bauprojekt suchen: IET-Hamburg GmbH kennt die Anforderungen der HOAI und setzt sie praxisnah um. Sprechen Sie uns an und klären Sie gemeinsam mit uns, welche Leistungsphasen Ihr Projekt braucht. Alle Leistungen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Übersichtsseite von IET-Hamburg GmbH.
FAQ
Was sind die neun Leistungsphasen der HOAI für Elektrotechnik?
Die HOAI definiert neun Leistungsphasen für die Technische Ausrüstung: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Elektrotechnische Fachplaner erbringen in jeder Phase spezifische Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI.
Wie wird das Honorar für die Elektrofachplanung berechnet?
Das Honorar ergibt sich aus drei Faktoren: den anrechenbaren Kosten nach DIN 276, der Honorarzone (I bis V) und den vertraglich vereinbarten Leistungsphasen. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln unverbindlich, gelten aber weiterhin als Branchenstandard.
Welche Leistungsphase hat den größten Honoraranteil?
Die Objektüberwachung (LPH 8) kann bis zu 35 % des Gesamthonorars ausmachen. Sie umfasst Bauüberwachung, Qualitätssicherung und Abnahmen und wird in der Praxis häufig unterschätzt.
Was sind Besondere Leistungen und wie werden sie vergütet?
Besondere Leistungen gehen über das Standardleistungsbild der HOAI hinaus, zum Beispiel BIM-Planung oder komplexes Schnittstellenmanagement. Sie müssen explizit im Vertrag vereinbart und separat honoriert werden. Fehlt diese Vereinbarung, besteht kein Vergütungsanspruch.
Was passiert bei Änderungen im Projektumfang?
Bei Änderungen nach der Vorplanung wird das Honorar getrennt für Leistungen vor und nach der Änderungsanordnung berechnet. Eine schriftliche Vertragsanpassung ist zwingend erforderlich, um den Mehraufwand rechtssicher abzurechnen.