HOAI 2021: Änderungen und Auswirkungen auf Architektenhonorare

Die HOAI 2021 definiert Architektenhonorare als frei verhandelbar. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze existieren seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr. Was früher ein fester Preisrahmen war, ist heute ein Verhandlungsrahmen. Für Architekten und Bauprojektmanager in Hamburg bedeutet das: mehr Spielraum bei der Preisgestaltung, aber auch mehr Verantwortung bei der Vertragsgestaltung.

Wer die Änderungen der HOAI 2021 kennt und richtig anwendet, schützt sein Honorar. Wer sie ignoriert, riskiert am Ende weniger Geld als erwartet.

Was sind die wichtigsten rechtlichen Änderungen durch die HOAI 2021?

Die HOAI 2021 hat den verbindlichen Preisrahmen vollständig aufgehoben. Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr bindend, die Honorartafeln dienen nur noch als Orientierung. Dieser Schritt war keine freiwillige Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, sondern eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, das die alten Regelungen als europarechtswidrig eingestuft hat.

Die wichtigsten rechtlichen Neuerungen im Überblick:

  • Freie Honorarvereinbarung: Architekten und Auftraggeber können das Honorar frei vereinbaren. Die Honorartafeln sind kein Pflichtrahmen mehr.
  • Textformerfordernis nach § 126b BGB: Jede Honorarvereinbarung muss in Textform geschlossen werden. Eine einfache E-Mail genügt dafür.
  • Basishonorarsatz als Auffangregel: Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gilt automatisch der Basishonorarsatz als vereinbart. Das ist der mittlere Wert der alten Honorartafeln.
  • Hinweispflicht bei Verbraucherverträgen: Wer mit Privatpersonen arbeitet, muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Honorar von den Honorartafeln abweichen kann.
  • Beibehaltung der 9 Leistungsphasen: Die Struktur der Leistungsphasen bleibt vollständig erhalten. Sie ist weiterhin der zentrale Referenzrahmen für Leistungsumfang und Abrechnung.

Trotz der neuen Freiheit zeigt die Praxis: rund 80–90 % der Verträge orientieren sich weiterhin eng an der HOAI-Logik und den Honorartafeln. Das liegt daran, dass beide Seiten einen bekannten Maßstab schätzen.

Profi-Tipp: Schließen Sie jede Honorarvereinbarung schriftlich ab, auch wenn eine E-Mail formal ausreicht. Ein klares Dokument mit Leistungsumfang, Honorarhöhe und Zahlungsplan verhindert spätere Streitigkeiten.

Zwei Architekten besprechen die Vertragskonditionen miteinander.

Wie beeinflussen die Änderungen die Honorarstruktur und die Leistungsphasen?

Die 9 Leistungsphasen der HOAI sind unverändert geblieben. Sie strukturieren den gesamten Planungs- und Bauprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und bilden die Grundlage für die Honorarverteilung. Auch wenn die Sätze frei verhandelbar sind, orientiert sich die prozentuale Gewichtung der einzelnen Phasen weiterhin an den bekannten HOAI-Werten.

Die folgende Tabelle zeigt die Honoraranteile der wichtigsten Leistungsphasen:

LeistungsphaseBezeichnungHonoraranteil (Richtwert)
Phase 1Grundlagenermittlung2 %
Phase 2Vorplanung7 %
Phase 3Entwurfsplanung15 %
Phase 5Ausführungsplanung25 %
Phase 8Objektüberwachung32 %
Phase 9Objektbetreuung3 %

Übersichtsgrafik: Die 9 HOAI-Leistungsphasen und ihre jeweiligen Honoraranteile auf einen Blick

Phase 8 macht mit 32 % den größten Einzelanteil am Gesamthonorar aus. Das zeigt, wo der tatsächliche Arbeitsaufwand auf der Baustelle liegt. Phase 5 mit 25 % Honoraranteil ist die zweite große Säule und spiegelt den Aufwand der detaillierten Ausführungsplanung wider.

Für die Kalkulation bedeutet das: Wer in der Ausführungsplanung oder Bauüberwachung tätig ist, hat die stärksten Argumente für ein angemessenes Honorar. Diese Phasen sind aufwendig, fehleranfällig und haftungsrelevant. Wer hier zu niedrig kalkuliert, arbeitet schnell im Verlust.

Profi-Tipp: Nutzen Sie die Honorartafeln als Kalkulationsgrundlage, auch wenn sie nicht mehr verbindlich sind. Sie liefern einen nachvollziehbaren Ausgangspunkt für Verhandlungen und schützen Sie vor unrealistisch niedrigen Angeboten.

Welche Chancen und Risiken ergeben sich durch die HOAI 2021?

Freie Honorarverhandlung klingt zunächst gut. Und für erfahrene Büros mit klarem Leistungsprofil ist sie das auch. Aber der Markt reagiert nicht immer rational.

Chancen der neuen Regelung:

  • Architekten können Mehraufwand, der früher pauschal abgegolten wurde, jetzt separat verhandeln und abrechnen.
  • Spezialisierte Büros können ihre Expertise gezielt in höhere Honorare übersetzen.
  • Honorartafeln als Argumentationshilfe helfen dabei, unrealistisch niedrige Angebote abzuwehren und Verhandlungen zu strukturieren.
  • Projekte mit besonderem Risiko oder hohem Koordinationsaufwand lassen sich angemessener bepreisen.

Risiken, die man kennen sollte:

  • Wettbewerbsdruck führt dazu, dass manche Büros Honorare unter dem früheren Mindestsatz anbieten. Das gefährdet Qualität und Wirtschaftlichkeit.
  • Auftraggeber ohne HOAI-Kenntnisse verhandeln aggressiver, weil sie den Wegfall der Mindesthonorare als Einladung zum Drücken verstehen.
  • Erhöhte Flexibilität kontra Wettbewerbsdruck mit potenziell zu niedrigen Honoraren ist die Kehrseite der Freiheit.
  • Fehlende Transparenz im Vertrag führt zu Streit über Leistungsumfang und Nachträge.

Wer in Hamburg als Architekt oder Bauprojektmanager tätig ist, kennt den Marktdruck. Großprojekte wie Wohnungsbau oder Gewerbebau bringen viele Bieter zusammen. Ohne klare Honorargrundlage verliert man schnell den Überblick darüber, ob ein Projekt noch wirtschaftlich ist.

Wie sichert man Honorare nach HOAI 2021 vertraglich ab?

Klare Vertragsgestaltung ist heute das wichtigste Werkzeug für Architekten. Die Textform nach § 126b BGB ist Pflicht. Eine E-Mail reicht formal aus, aber ein strukturiertes Dokument mit Leistungsumfang, Honorarhöhe und Zahlungsplan ist deutlich besser.

Schritt für Schritt zur sicheren Honorarvereinbarung:

  1. Leistungsumfang schriftlich definieren: Welche Leistungsphasen sind beauftragt? Welche Grundleistungen, welche besonderen Leistungen?
  2. Honorarhöhe explizit benennen: Entweder als Pauschale, als Prozentsatz der anrechenbaren Kosten oder als Stundensatz. Keine Unklarheiten lassen.
  3. Textform einhalten: E-Mail, PDF oder Briefform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht wirksam.
  4. Hinweispflicht bei Verbraucherverträgen erfüllen: Wer mit Privatpersonen arbeitet, muss schriftlich darauf hinweisen, dass das Honorar von den Honorartafeln abweichen kann. Unterbleibt dieser Hinweis, kann nur das Basishonorar verlangt werden.
  5. Stundensätze individuell kalkulieren: Die in der HOAI enthaltenen Stundensatzwerte basieren teilweise auf Werten aus 2013. Preissteigerungen von 20–25 % seit 2013 sollten bei der eigenen Kalkulation berücksichtigt werden.

Vorläufige Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis sind möglich und können wirksam sein. Aber: ohne Hauptvertrag erhöht sich das Risiko erheblich. Klare Kommunikation und ein rascher Abschluss des Hauptvertrags sind dabei unverzichtbar.

Die folgende Übersicht zeigt den Unterschied zwischen einer sicheren und einer riskanten Vertragsgestaltung:

MerkmalSichere VereinbarungRiskante Vereinbarung
FormTextform, schriftliches DokumentMündlich oder unklare E-Mail
LeistungsumfangPhasen und Leistungen konkret benanntVage Beschreibung ohne Phasenbezug
HonorarhöheBetrag oder Berechnungsformel explizitNur Verweis auf „HOAI-üblich“
VerbraucherhinweisSchriftlich erteiltFehlt oder nur mündlich
StundensatzIndividuell kalkuliert, aktuellAus alten HOAI-Tabellen übernommen

Profi-Tipp: Wer Projekte mit internationalem Bezug oder mehrsprachigen Vertragspartnern bearbeitet, sollte auf eine fachkundige Übersetzung im Bauwesen achten. Missverständnisse bei Honorarvereinbarungen entstehen oft schon durch sprachliche Unklarheiten.

Die HOAI 2021 macht Architektenhonorare frei verhandelbar, setzt aber klare Anforderungen an Textform, Hinweispflichten und individuelle Kalkulation, ohne die Leistungsphasenstruktur zu verändern.

ThemaDetails
Wegfall verbindlicher SätzeMindest- und Höchstsätze gelten seit 2021 nicht mehr; Honorartafeln sind nur noch Richtwerte.
Basishonorarsatz als AuffangregelFehlt eine wirksame Vereinbarung, gilt automatisch der Basishonorarsatz als vereinbart.
TextformerfordernisJede Honorarvereinbarung braucht Textform nach § 126b BGB; eine E-Mail genügt formal.
Leistungsphasen unverändertDie 9 Leistungsphasen bleiben der zentrale Abrechnungsrahmen, Phase 8 macht 32 % aus.
Individuelle Kalkulation nötigHOAI-Stundensätze basieren auf 2013-Werten; aktuelle Kostensteigerungen müssen eingerechnet werden.

Meine Einschätzung zur HOAI 2021 in der Projektpraxis

Die Reform war überfällig. Der EuGH hat Deutschland 2019 klar gesagt, dass verbindliche Mindesthonorare gegen europäisches Recht verstoßen. Die Anpassung war also keine Wahl.

Aber ehrlich gesagt: Für viele Büros hat sich die Praxis kaum verändert. Die meisten Auftraggeber kennen die Honorartafeln und nutzen sie als Vergleichsmaßstab. Wer gut verhandelt, kommt oft auf ähnliche Werte wie früher. Das Problem liegt woanders.

Das eigentliche Risiko der HOAI 2021 ist nicht die freie Preisgestaltung. Es ist die fehlende Disziplin bei der Vertragsgestaltung. Ich sehe regelmäßig Projekte, bei denen der Leistungsumfang mündlich besprochen wurde und das Honorar „irgendwie nach HOAI“ gelten soll. Das funktioniert nicht mehr. Wer heute ohne klare Textformvereinbarung arbeitet, riskiert am Ende den Basishonorarsatz, egal was vorher besprochen wurde.

Was mich wirklich beschäftigt: Die Stundensätze. Die HOAI-Tabellen spiegeln Kostenniveaus aus 2013 wider. Wer heute mit diesen Werten kalkuliert, ohne die Preissteigerungen der letzten Jahre einzurechnen, arbeitet unter Wert. Das ist kein Vorwurf, sondern ein strukturelles Problem der Branche. Wer seine Kalkulation nicht regelmäßig aktualisiert, verliert schleichend Marge.

Mein Rat: Nutzen Sie die Honorartafeln als Ausgangspunkt, nicht als Ziel. Und schreiben Sie jeden Vertrag so, als würde er irgendwann vor Gericht landen. Nicht weil das wahrscheinlich ist, sondern weil ein guter Vertrag Streit von vornherein verhindert.

Marco Beuchling

IET-Hamburg GmbH als Partner für strukturierte Projektplanung

Wer die HOAI 2021 konsequent umsetzen will, braucht Fachplaner, die ihre Leistungen klar nach Phasen strukturieren und transparent abrechnen.

https://iet-hamburg.de

IET-Hamburg GmbH begleitet Architekten und Bauprojektmanager in Hamburg von der Grundlagenermittlung in Phase 1 bis zur Objektbetreuung in Phase 9. Jede Leistungsphase wird klar definiert, dokumentiert und abgerechnet. Das schafft Transparenz gegenüber Auftraggebern und erleichtert die eigene Honorarkalkulation erheblich. Wer wissen möchte, wie IET-Hamburg GmbH Elektroplanung und Projektmanagement strukturiert, findet alle Details auf der Leistungsübersicht von IET-Hamburg. Sprechen Sie uns an.

FAQ

Was hat sich durch die HOAI 2021 konkret geändert?

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze sind weggefallen. Honorare sind seit dem 1. Januar 2021 frei verhandelbar, die Honorartafeln dienen nur noch als Orientierung.

Was passiert, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde?

Fehlt eine wirksame Vereinbarung in Textform, gilt automatisch der Basishonorarsatz als vereinbart. Das ist der mittlere Wert der früheren Honorartafeln.

Welche Form braucht eine Honorarvereinbarung nach HOAI 2021?

Textform nach § 126b BGB ist Pflicht. Eine einfache E-Mail genügt formal, ein strukturiertes schriftliches Dokument ist aber deutlich sicherer.

Gelten die 9 Leistungsphasen der HOAI noch?

Ja. Die Struktur der 9 Leistungsphasen ist unverändert geblieben. Phase 8 (Objektüberwachung) macht weiterhin 32 % des Gesamthonorars aus.

Was müssen Architekten bei Verträgen mit Privatpersonen beachten?

Bei Verbraucherverträgen besteht eine Hinweispflicht, dass das Honorar von den Honorartafeln abweichen kann. Unterbleibt dieser Hinweis, kann nur das Basishonorar verlangt werden.

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