Vergabemitwirkung Elektrotechnik:

Was Planer wirklich liefern müssen

Die Vergabemitwirkung nach LPH 7 liefert die prüffähige Fach- und Wirtschaftsbasis für die Vergabe elektrotechnischer Gewerke: Angebote einholen, prüfen, im Preisspiegel vergleichen, Bietergespräche führen, einen begründeten Vergabevorschlag erstellen. Die finale Entscheidung trifft immer der Bauherr, nicht der Planer.

 

Kurz gesagt:

  • Die Leistungsphase 7 umfasst das Einholen, Prüfen und Vergleichen von Angeboten sowie die Erstellung eines Vergabevorschlags, wobei die Entscheidung stets beim Bauherrn liegt.
  • Für Elektrotechnik ist es entscheidend, Angebote nach Einzelpositionen auszuwerten, technische Abweichungen zu erkennen und zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Nicht alle in LPH 7 erledigten Leistungen sind mit dem Grundhonorar abgedeckt; besonders Leistungen wie Nebenangebot- und Claimprüfung müssen vertraglich gesondert vereinbart werden.
  • Eine sorgfältige Dokumentation aller Bietergespräche, Fragen, Antworten und Unterlagen ist unverzichtbar, um Haftungsrisiken bei Fehlern in der Vergabemitwirkung zu minimieren.
  • Ein präziser Preisspiegel nach Einzelpositionen sowie eine geprüfte Bewertung der Nebenangebote verbessern die Entscheidungsgrundlage für eine faire und rechtssichere Vergabe.

Elektrotechnik verlässlich planen
IET Hamburg begleitet Bauprojekte von der Konzeptentwicklung bis zur Bauüberwachung, mit strukturierter Planung und transparenter Kommunikation.

IET Hamburg kennenlernen

HOAI-Anlage 15: Rechtliche Einordnung und Abgrenzung zu LPH 6

Die HOAI-Anlage 15 definiert LPH 7 als eigenständige Leistungsphase mit klar benannten Grundleistungen. Wer die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) schon erledigt hat, könnte meinen, LPH 7 sei nur noch Verwaltungsarbeit. Ist sie es nicht. Während LPH 6 die Mengen ermittelt und das Leistungsverzeichnis baut, geht es in LPH 7 um die Bewertung realer Angebote gegen diese Basis.

Für den elektrotechnischen Planer heißt das konkret:

  • Er vergleicht reale Marktpreise mit der ursprünglichen Kostenberechnung.
  • Er identifiziert technische Abweichungen zwischen Ausschreibung und Angebot.
  • Er bereitet eine belastbare Entscheidungsgrundlage vor, die der Bauherr unterschreiben kann.

Wer diese Abgrenzung nicht kennt, vermischt Leistungsphasen im Vertrag. Das führt später zu Streit über Zusatzhonorare.

Grundleistungen der LPH 7 für Elektrotechnik — Schritt für Schritt

Die Grundleistungen sind in der HOAI-Anlage 15 festgelegt, aber im Elektroalltag sehen sie so aus:

  1. Angebote einholen: GAEB-Dateien versenden, Fristen setzen, formale Vollständigkeit prüfen (Unterschrift, Anlagen, Nachweise).
  2. Angebote prüfen: technische Plausibilität checken. Passt der Kabeltyp zur Ausschreibung? Fehlt eine Position komplett?
  3. Preisspiegel erstellen: Aufbau nach Einzelpositionen, nicht nur Gesamtsummen. Nur so sieht man, welcher Bieter bei Schaltanlagen günstig ist und bei der Verkabelung teuer.
  4. Bietergespräche führen: offene Fragen klären, Unstimmigkeiten direkt ansprechen.
  5. Vergabevorschlag erstellen: mit Begründung, nicht nur mit einer Zahl.

Klingt nach Formalie. Ist es nicht — jeder Schritt hier entscheidet später, ob eine Nachtragsforderung Substanz hat oder nicht.

Besondere Leistungen und Honorar: Wann extra vergüten?

Nicht alles, was in LPH 7 passiert, ist mit dem Grundhonorar abgegolten. Die HOAI-Anlage 15 listet Besondere Leistungen explizit auf, und die sollten separat vertraglich vereinbart werden:

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten (wenn ein Bieter eine technisch andere Lösung anbietet als ausgeschrieben).
  • Mitwirkung bei der Prüfung bauwirtschaftlich begründeter Angebote, also bei der Abwehr überzogener Nachtragsforderungen (Claimabwehr).

Der Honoraranteil für LPH 7 liegt laut HOAI-Anlage 15 bei einem kleinen Prozentsatz der Gesamtleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung. Das wirkt niedrig für den Aufwand, den ein solider Preisspiegel bei zwölf Bietern macht. Mein Rat: Besondere Leistungen vorab im Vertrag benennen, nicht erst wenn das erste Nebenangebot auf dem Tisch liegt. Wer das versäumt, verhandelt am Ende aus einer schwachen Position.

Haftung und Dokumentation: Was Planer sammeln und wie sie sich absichern

Ein Punkt, der oft missverstanden wird: Der Planer trifft nicht die Vergabeentscheidung. Das bleibt Sache des Bauherrn. Der Planer liefert die fachliche und wirtschaftliche Grundlage dafür — nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Trotzdem haftet, wer schlampig prüft oder eine Bewertung nicht nachvollziehbar begründet. Genau da wird Architektenhaftung bei fehlerhafter Vergabemitwirkung real: Fehler in der Mengenermittlung, ein unlogischer Preisspiegel, eine Empfehlung ohne Begründung.

Was gehört in die Akte?

  • Alle Bieterfragen und Antworten, chronologisch.
  • Der vollständige Preisspiegel mit Einzelpositionen.
  • Protokolle der Bietergespräche.
  • Freigaben des Bauherrn, schriftlich.
  • Relevanter E-Mail-Verkehr zu strittigen Positionen.

Profi-Tipp: Legen Sie für jede Ausschreibung einen eigenen Ordner an, digital und mit Datum pro Vorgang. Klingt banal, rettet aber im Streitfall Monate Aufwand bei der Rekonstruktion.

Technische Prüfanforderungen bei Elektro-Ausschreibungen

Bei Elektro-Ausschreibungen hängt vieles an Details, die im ersten Lesen des Angebots leicht übersehen werden. Normen wie VDE und DIN setzen den Rahmen, aber die konkrete Prüfung verlangt mehr:

  • Sind Messprotokolle und Prüfungen zur Inbetriebnahme im Angebot enthalten oder fehlen sie komplett?
  • Stimmen die Schnittstellen zu Brandschutz und Gebäudeautomation? Ein Bieter, der die Brandmeldeanlage nicht mit einplant, produziert später einen Nachtrag.
  • Ist die Schnittstelle zu IT und Netzwerktechnik im LV überhaupt beschrieben, oder wird sie “irgendwie” mit dem Elektriker geklärt?

Unpräzise Leistungsverzeichnisse erzeugen erfahrungsgemäß die meisten Nachträge im Bauverlauf. Ein Bieter, der eine Unschärfe im LV entdeckt, nutzt sie im Zweifel zu seinem Vorteil, nicht zum Vorteil des Bauherrn. Wer hier in LPH 6 schon präzise gearbeitet hat, erspart sich in LPH 7 viel Ärger.

Angebotsauswertung in der Praxis: Preisspiegel und Nebenangebote

Ein Preisspiegel, der nur Gesamtsummen vergleicht, ist wertlos. Er muss nach Einzelpositionen aufgebaut sein — sonst sieht niemand, warum Bieter A bei der Beleuchtung günstig, bei der Netzersatzanlage aber deutlich teurer ist als Bieter B.

  1. Einzelpositionen aus allen Angeboten in eine Vergleichstabelle übertragen.
  2. Auffällige Abweichungen markieren (zu niedrig, zu hoch, fehlend).
  3. Bewertungskriterien festlegen: Preis-Leistung, Terminsicherheit, Nachweise, Qualitätskonzept.
  4. Nebenangebote separat prüfen — technische Gleichwertigkeit muss belegt sein, nicht behauptet.

Der Preis allein entscheidet selten. Ein überzeugendes Prüf- und Qualitätskonzept mit klarer Inbetriebnahme- und Wartungsplanung kann die Zuschlagschancen eines Bieters deutlich verändern, selbst wenn er nicht der günstigste ist.

Profi-Tipp: Bauen Sie eine interne Vier-Augen-Prüfung vor Abgabe der Vergabeempfehlung ein — technische, kaufmännische und vergaberechtliche Sicht getrennt geprüft, dann zusammengeführt. Das fängt die Fehler, die einem allein durchrutschen.

Checkliste für Bietergespräche im Elektro-Gewerk

Bevor das Bietergespräch beginnt, sollten diese Punkte geklärt sein:

  • Wie ist die Inbetriebnahme geplant, und welche Prüfprotokolle liegen vor?
  • Welcher Personalschlüssel steht für die Bauzeit zur Verfügung?
  • Wie ist die Ersatzteilversorgung nach Fertigstellung organisiert?
  • Sind GAEB-Datensätze vollständig, Anlagen beigefügt, Unterschriften vorhanden?
  • Welchen Freigabestatus haben strittige Positionen aus dem Preisspiegel?
  • Wie ist die Schnittstelle zu anderen Gewerken (Sanitär, HKL, Bauleitung) im Angebot berücksichtigt?

Wer diese Fragen vor dem Gespräch schriftlich vorbereitet, führt es in zwanzig Minuten statt in eineinhalb Stunden. Und bekommt bessere Antworten, weil der Bieter merkt: hier sitzt jemand, der das LV wirklich kennt.

IET Hamburgs Praxisherangehensweise an LPH 7

IET Hamburgs Praxisherangehensweise an LPH 7 — overview diagram

Bei uns läuft LPH 7 nicht als isolierter Verwaltungsschritt, sondern als direkte Fortsetzung der Arbeit aus LPH 6: frühe Abstimmung mit allen Beteiligten, eine revisionssichere Ablage von Anfang an, klare Prüfkriterien vor dem ersten Angebot.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bieter stellte eine Rückfrage zur Schaltschrankausführung, die im LV tatsächlich unpräzise formuliert war. Weil die Frage samt Antwort sofort dokumentiert und allen Bietern gleich zugänglich gemacht wurde, kam später kein Nachtrag zustande, obwohl genau dieser Punkt sich angeboten hätte.

— Marco Beuchling

IET Hamburg: Leistungen zu LPH 6 & 7 Elektrotechnik

Ein Fachplanungsbüro, das LPH 7 nicht als Nebensache behandelt, sondern als eigenständige Disziplin: Genau das ist unser Ansatz bei IET-Hamburg GmbH. Statt einer schnellen Preisliste bekommen Bauherren und Generalplaner eine Vergabemitwirkung, die auf der sauberen Vorarbeit aus LPH 6 aufbaut und in prüffähige, dokumentierte Unterlagen mündet.

IET-Hamburg GmbH

Unser Leistungsumfang für Leistungsphasen 6 und 7 deckt die Vorbereitung der Vergabe, den kompletten Preisspiegel nach Einzelpositionen, die Bietergespräche und die revisionssichere Dokumentation ab. Wir versprechen keine Wunder und keine Nachtragsfreiheit auf Zuruf. Was wir liefern, ist eine belastbare, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage, die einem Streitfall standhält. Wer aktuell eine Elektro-Ausschreibung vor sich hat und wissen will, wie sich die Zusammenarbeit konkret gestaltet, findet auf unserer Leistungsseite zu LPH 6 und 7 den direkten Einstieg. Auch eine externe Perspektive zur Verifizierung von Bauunternehmern lohnt einen Blick, wenn Sie Ihre Prüfprozesse insgesamt schärfen wollen.

Primäre Rechts- und Fachquellen zur Vertiefung

Wer tiefer einsteigen will, findet hier die relevanten Grundlagen:

Quellen

FAQ

Was bedeutet Vergabemitwirkung in der Elektrotechnik genau?

Vergabemitwirkung ist die Leistungsphase 7 nach HOAI: der Planer holt Angebote ein, prüft sie, erstellt einen Preisspiegel und einen begründeten Vergabevorschlag. Die endgültige Entscheidung trifft der Bauherr, nicht der Planer.

Wie hoch ist der Honoraranteil für LPH 7?

Der Honoraranteil für LPH 7 liegt bei 4 % der Gesamtleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung. Besondere Leistungen wie die Prüfung von Nebenangeboten sind darin nicht enthalten und gesondert zu vereinbaren.

Muss der Planer für die Vergabeentscheidung haften?

Nein, die Vergabeentscheidung trifft der Bauherr. Haftungsrelevant wird es nur, wenn die Prüfung fehlerhaft oder die Bewertung nicht nachvollziehbar dokumentiert ist.

Was zählt zu den Besonderen Leistungen in LPH 7?

Dazu gehören das Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie die Mitwirkung bei bauwirtschaftlich begründeten Angeboten, also der Claimabwehr. Beides sollte vertraglich extra vereinbart werden.

Unterstützt IET-Hamburg GmbH bei der Vergabemitwirkung Elektrotechnik?

Ja, IET-Hamburg GmbH übernimmt LPH 6 und LPH 7 für elektrotechnische Gewerke inklusive Preisspiegel, Bietergesprächen und revisionssicherer Dokumentation. Konkrete Preise nennt das Unternehmen auf Anfrage über die eigene Website.

Empfehlungen

Inhaltsverzeichnis