Kurz gesagt:
- Elektrobetriebe sollten vor Angebotserstellung das Leistungsverzeichnis genau auf ATV-Verweise und Mengenangaben prüfen, um Nachträgen und Streitigkeiten vorzubeugen.
- Die neuen Wertgrenzen ab 2026 erlauben Direktaufträge bis 50.000 Euro und Freihändigen Vergaben bis 100.000 Euro, was die Auftragsabwicklung stark erleichtert.
- Bei öffentlichen Ausschreibungen gilt die gesetzlich vorgeschriebene Angebotsöffnung nach § 14 VOB/A, die eine rechtssichere Dokumentation und Einsichtsrechte sicherstellt.
- Für Elektroarbeiten sind vor allem die technischen Vorgaben der DIN/ATV 18382 und 18384 in VOB/C entscheidend, um gefährliche Fehlplanungen oder Nachtragskosten zu vermeiden.
- Eine vollständige und klare Leistungsbeschreibung spart späteren Aufwand bei Nachtragsstreit und erhöht die Rechtssicherheit in der Abnahmephase.
Wie ist die VOB aufgebaut und warum betrifft das Elektroleistungen?
Die VOB besteht aus drei Teilen, und jeder regelt etwas anderes. VOB/A betrifft das Vergabeverfahren, also wie ein Auftraggeber ausschreiben muss. VOB/B legt die Vertragsbedingungen fest, sobald der Zuschlag erteilt ist. VOB/C schließlich enthält die technischen Vertragsbedingungen, zusammengesetzt aus einzelnen DIN-ATV.
Für Elektrobetriebe ist genau dieser dritte Teil der spannende. Die DIN/ATV 18382 regelt Niederspannungsanlagen, die DIN/ATV 18384 Blitzschutz und Überspannungsschutz. Beide wurden zuletzt überarbeitet und definieren, welche Pläne, Berechnungen und Abnahmeprotokolle ein Auftraggeber verlangen darf und ein Auftragnehmer liefern muss.
Öffentliche Auftraggeber sind an VOB/A gebunden, das ist Pflicht, keine Kür. Private Bauherren hingegen können VOB nur vereinbaren, sie müssen nicht. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein privater Investor VOB/B im Vertrag referenziert, zieht das automatisch VOB/C nach sich. Fehlt diese Klausel, gilt BGB-Werkvertragsrecht, und plötzlich fehlen dem Elektriker die gewohnten Abnahmeregeln komplett.

Welche Wertgrenzen gelten 2026 für Direktauftrag und Freihändige Vergabe?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue nationale Wertgrenzen, und die haben es in sich. Ein Direktauftrag ist jetzt bis 50.000 Euro netto möglich, ganz ohne förmliches Verfahren. Die Freihändige Vergabe reicht bis 100.000 Euro. Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist bis 150.000 Euro zulässig, zumindest auf Bundesebene.
Wichtig: Diese Zahlen sind der Bundesmaßstab. Länder und Kommunen können strengere Grenzen setzen, manche tun das auch. Vor jedem Angebot lohnt ein Blick in die jeweilige Landeshaushaltsordnung, sonst ärgert man sich später über ein angefochtenes Verfahren.

Für Elektrobetriebe heißt das praktisch: Viele mittlere Aufträge, die früher eine förmliche Ausschreibung durchlaufen mussten, laufen jetzt formloser. Das beschleunigt die Auftragsvergabe, erhöht aber auch das Risiko bei Rechnungsprüfungen. Wer dokumentiert schlecht, riskiert Rückfragen vom Rechnungshof, Monate später.
Welche Vergabeart nach VOB/A passt zu meinem Projekt?
Die Öffentliche Ausschreibung ist der gesetzliche Regelfall, jeder Interessent darf mitbieten. In der Praxis dominiert sie bei Standardgewerken wie Elektroinstallation im Wohnungsbau.
Die Beschränkte Ausschreibung, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, kommt zum Zug, wenn Spezialkenntnisse nötig sind oder die Auftragssumme im mittleren Bereich liegt. Nur ausgewählte Firmen werden zur Angebotsabgabe eingeladen.
Die Freihändige Vergabe bleibt die Ausnahme, gedacht für kleinere Summen oder besondere Dringlichkeit. Oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte greifen zusätzlich Verhandlungsverfahren oder der wettbewerbliche Dialog, meist bei komplexen technischen Gebäudeausrüstungsprojekten mit unklarem Lösungsweg zu Projektstart.
Kurz gesagt: Je größer und komplexer das Elektroprojekt, desto formaler das Verfahren. Wer das ignoriert und zu freihändig kalkuliert, bekommt bei Nachprüfung schnell Ärger.
Welche Unterlagen brauchen Elektroprojekte nach VOB/C?
Ein Leistungsverzeichnis ohne saubere technische Unterlagen ist wie eine Bauzeichnung ohne Maße, theoretisch vorhanden, praktisch unbrauchbar. Für Elektroarbeiten nach DIN/ATV 18382 gehören folgende Dokumente zur Grundausstattung:
- Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit klaren Schutzzielen
- Ausführungspläne, inklusive Grundrisse mit Trassenführung
- Brandschutznachweis für alle Kabel- und Leitungsanlagen
- Anschlussbedingungen des Netzbetreibers
- Schnittstellenlisten zu anderen Gewerken, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär
- Stromlaufpläne für alle Verteilungen
- Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung
- Bestandsmessprotokolle bei Umbauten im Bestand
Genau diese Liste entscheidet später, ob eine Abnahme rechtssicher läuft oder in Streit endet. Fehlende Kurzschlussberechnungen oder lückenhafte Schnittstellenlisten zählen zu den häufigsten Streitpunkten bei Elektroabnahmen, das sehen wir immer wieder.
Profi-Tipp: Fordern Sie fehlende ATV-Unterlagen schriftlich an, bevor Sie kalkulieren. Eine E-Mail mit Fristsetzung schützt Sie später bei Nachtragsverhandlungen, ein Anruf tut das nicht.
Wer selbst plant, findet in unserem Leitfaden zur Leistungsbeschreibung TGA konkrete Hinweise zum Aufbau eines belastbaren Leistungsverzeichnisses.
Wie läuft die Angebotsöffnung nach § 14 VOB/A ab?
§ 14 VOB/A schreibt vor: Angebote werden zu einem festgelegten Termin geöffnet, elektronisch oder in Papierform, und über den Vorgang wird eine Niederschrift erstellt. Diese enthält Name und Anschrift der Bieter, die Endbeträge der Angebote und Angaben zu eingereichten Nebenangeboten, so legt es das Gesetz fest.
Bieter haben ein Einsichtsrecht in diese Niederschrift, und das sollte man auch nutzen. Wer die Marktpreise der Konkurrenz nie sieht, kalkuliert beim nächsten Projekt wieder im Blindflug.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie vor Abgabe, ob Ihre digitale Signatur zugelassen ist, klären Sie Vollmachten für Unterzeichner rechtzeitig, und werfen Sie einen Blick ins Protokoll, sobald es vorliegt. Formale Mängel, etwa eine fehlende Unterschrift, führen sonst zum Ausschluss, obwohl der Preis gestimmt hätte.
Wie riskant ist der Direktauftrag für Auftraggeber und Betriebe?
Ein Direktauftrag ist verfahrensfrei bis zur Wertgrenze, das klingt erst mal bequem. Trotzdem bleibt der Auftraggeber an Haushaltsgrundsätze gebunden, Wirtschaftlichkeit muss nachweisbar bleiben, auch ohne förmliches Verfahren. Fehlt die Dokumentation, drohen bei Prüfungen unangenehme Rückfragen, im schlimmsten Fall der Vorwurf der Vorteilsnahme.
Für Elektrobetriebe lohnt sich Vorsicht in beide Richtungen:
- Fragen Sie nach, wie der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit dokumentiert hat
- Halten Sie eigene Angebotskonditionen schriftlich fest, auch beim formlosen Direktauftrag
- Bestehen Sie auf einer kurzen schriftlichen Auftragsbestätigung, kein Handschlag reicht
Praxis-Checkliste für Elektrofirmen bei VOB-Vergaben
Vor der Angebotsabgabe:
- Leistungsverzeichnis komplett auf ATV-Verweise und Mengenangaben prüfen
- Fehlende Planunterlagen schriftlich beim Auftraggeber anfordern
- Offene Fragen zur Ausführung schriftlich festhalten, nicht nur mündlich klären
Bei der Angebotserstellung:
- Mengenansätze gegen eigene Erfahrungswerte gegenrechnen
- Nebenangebote klar getrennt vom Hauptangebot strukturieren
- Kalkulatorische Reserven für absehbare Nachträge einplanen
- Nachweisformate für spätere Prüfbescheinigungen bereits jetzt vorbereiten
Nach dem Zuschlag:
- Abnahmeunterlagen frühzeitig zusammenstellen, nicht erst kurz vor Fertigstellung
- Messprotokolle und Prüfbescheinigungen systematisch und lückenlos archivieren
Profi-Tipp: Bewahren Sie jede Unterlage, die den Zeitpunkt einer Anfrage belegt. Bei Nachtragsstreit zählt oft nicht, wer recht hat, sondern wer es zuerst schriftlich hatte.
Genau hier setzt eine erfahrene Bauüberwachung in der Elektrotechnik an, sie hält Dokumentation und Abnahmeprozess während der Bauphase konsequent zusammen, statt sie am Ende hektisch zusammenzusuchen.
Was Elektroplaner aus der Praxis über Nachtragsstreit wissen sollten
Die meisten Nachtragsstreitigkeiten, die ich in Elektroprojekten gesehen habe, haben eine gemeinsame Wurzel: eine unvollständige Schutzklassenangabe im Leistungsverzeichnis oder fehlende Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Ein Beispiel, das mir hängen geblieben ist: Ein Verteiler war nach IP54 ausgeschrieben, tatsächlich gebraucht wurde IP65, wegen der Feuchtigkeit im Technikraum. Die Differenz kostete Wochen und einen Nachtrag, der sich mit einer präziseren Leistungsbeschreibung vollständig hätte vermeiden lassen.
Mein Rat an Planer und Ausschreibende: Investieren Sie die zwei zusätzlichen Stunden in die technische Schärfe der Leistungsbeschreibung, bevor Sie ausschreiben. Das ist billiger als jeder Nachtrag.
IET-Hamburg unterstützt Sie bei der VOB-konformen Vergabe
Es gibt Dienstleister, die VOB-konforme Elektroplanung mit durchgehender Begleitung von der Leistungsbeschreibung bis zur Bauüberwachung aus einer Hand anbieten.

Unsere Leistungen decken den gesamten Weg ab, den dieser Artikel beschreibt: Wir erarbeiten Leistungsverzeichnisse mit korrekten ATV-Bezügen, wirken aktiv bei der Vergabe mit und begleiten die Bauüberwachung samt Dokumentation bis zur Abnahme. Genau die Fehlerquellen, die oben zu Nachträgen führen, lassen sich mit strukturierter Elektroplanung von Anfang an vermeiden. Architekten, Generalplaner und Bauunternehmen erhalten so einen Partner, der Kosten und Termine im Blick behält, statt sie erst am Ende zu erklären.
Wenn Sie ein konkretes Elektroprojekt in der Vergabephase haben, lohnt sich ein kurzer Check unserer Landingpage zur Elektroplanung, dort sehen Sie, welche Leistungsphasen wir übernehmen können und wie ein erstes Gespräch aussieht.
Quellen
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) — ZVEI
- Dejure
- Bekanntmachung zu geänderten Schwellenwerten und VOB/A‑Änderungen (2025/2026)
FAQ
Ist ein Direktauftrag bis 100.000 Euro möglich?
Nein. Seit 2026 liegt die Grenze für den Direktauftrag bei 50.000 Euro netto, 100.000 Euro ist die Grenze für die Freihändige Vergabe, ein anderes Verfahren mit anderen Anforderungen.
Was besagt § 14 Abs. 6 VOB/A?
§ 14 VOB/A regelt insgesamt die Öffnung der Angebote und die Erstellung einer Niederschrift mit Bieterangaben, Endbeträgen und Nebenangeboten, auf die Bieter ein Einsichtsrecht haben.
Welche Vergabearten gibt es nach VOB?
VOB/A unterscheidet Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, Freihändige Vergabe sowie Verhandlungsverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Was besagt § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A?
Dieser Paragraf betrifft die Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, damit alle Bieter ihre Angebote auf derselben technischen Grundlage kalkulieren können.
Warum ist VOB/C für Elektrobetriebe besonders wichtig?
VOB/C enthält mit DIN/ATV 18382 und 18384 die konkreten technischen Vorgaben für Elektroinstallationen und Blitzschutz, sie bestimmen direkt, welche Planunterlagen und Nachweise ein Angebot rechtssicher machen.